Beziehungen zwischen Klient und
Personalberatung IT-Beruf
- Die Personalberatung IT-Beruf nimmt nur Alleinaufträge an.
- Die Personalberatung IT-Beruf klärt ihre Klienten vor der Annahme eines Auftrags über potentielle Interessenkonflikte sowie über jede Restriktion auf, die sich für die Ausführung des Auftrags aus anderen Kundenbeziehungen ergeben oder den Suchprozess beeinflussen können.
- Die Beratungsleistung wird im Auftrag nach Art, zeitlichem und qualitativem Umfang sowie zu erwartendem Ergebnis definiert. Die Höhe des Honorars wird eindeutig festgelegt.
- Die Personalberatung IT-Beruf unterrichtet ihre Auftraggeber in regelmäßigen Abständen über den Fortgang der Auftragsdurchführung. Die Information wird so geschehen, dass dem Auftraggeber die Möglichkeit durchführungslenkender Weisungen verbleibt.
- Die Personalberatung IT-Beruf verpflichtet sich, ohne zeitliche Begrenzung alle im Rahmen eines Auftrags erhaltenen Informationen vertraulich zu halten.
- Die Personalberatung IT-Beruf verpflichtet auch ihre Klienten in gleicher Weise zur vertraulichen Handhabung der erlangten Informationen.
- Über die in Betracht kommenden Kandidaten erstellt die Personalberatung IT-Beruf nach intensiven persönlichen Interviews und gegebenenfalls anderen Selektionsverfahren schriftliche Resümees über den beruflichen Werdegang sowie die jeweiligen Stärken und Schwächen sowie die Eignung für die ausgeschriebene Position und leitet die Unterlagen dem Klienten zu.
- Die Personalberatung IT-Beruf hält sich an Recht und Gesetz zur Vermeidung sittenwidriger Abwerbung.
© Thomas Clausen 2007




